Wie musikalisch muß mein Kind sein?
Es gibt keine unmusikalischen Menschen! Mit dem richtigen Instrument können in jedem Kind musikalische Kräfte geweckt werden. Vorschulkinder besuchen idealerweise die Musikalische Früherziehung, in der durch Inhalte wie Gehörbildung, Rhythmusschulung, Tanz- und Bewegungsspiele in Verbindung mit Musik auf das spätere Instrument vorbereitet wird.
Kann ich die Instrumente und die Lehrkräfte vorher kennen lernen?
Einmal im Jahr (ca. 4 Wochen vor den Sommerferien) bieten wir einen Info-Tag an (ab 2023 „Tag der offenen Tür“), an dem Sie alle Unterrichtsangebote und die meisten Lehrkräfte kennenlernen können. Darüber hinaus stehen die Schulleitung und das Kollegium nach Absprache für Vorab-Informationen zur Verfügung!
Kann ich einen bestimmten Lehrer wählen?
Wir bemühen uns, Ihren Wünschen Rechnung zu tragen! Eine Garantie können wir aber nicht geben, da die Deputate teilweise begrenzt sind und nicht jeder Lehrer in allen Gemeinden unterrichtet.
Gibt es Mindestalter für das Erlernen eines Instruments?
Das hängt vom gewählten Unterrichtsfach ab. Die Kurse in der elementaren Musikpädagogik (Eltern/Kind-Kurse, Musikzwerge, musikalische Früherziehung) beginnen im Vorschulalter, die meisten Hauptfachinstrumente ab dem schulpflichtigen Alter. Nur einige Holzblasinstrumente erfordern bleibende Schneidezähne und können daher erst ab ca. 8 Jahren erlernt werden.
Brauche ich ein eigenes Instrument?
Ja! Sie benötigen bzw. Ihr Kind benötigt von Anfang an ein eigenes Instrument um zu Hause üben zu können. Wir empfehlen aber am Anfang ein Instrument zu mieten – dies ist bei nahezu allen Instrumenten möglich. Wenn dann fest steht, dass das gewählte Instrument das Richtige ist, kann immer noch gekauft werden! Wir vermitteln gern Fachhändler vor Ort, sollte über uns keine Ausleihe möglich sein.
Wie oft muß ich üben?
Zum Thema „Üben“ und vieles Weitere finden Sie unter diesem Link eine Informationsbroschüre als PDF.
In aller gebotener Kürze gilt aber das Folgende: lieber regelmäßig und dafür im Zweifel etwas kürzer pro Tag üben als nur wenige Male und umso länger.
Unsere Lehrkräfte besprechen die Anforderungen immer direkt mit den Schüler:innen.
Eine Bitte an Sie als Eltern: Gerade wenn die erste Euphorie verflogen ist, die Schüler:innen plötzlich merken, dass die Aufgaben bzw. die Stücke nicht mehr „von alleine klappen“ kommt schnell der Gedanke auf, das Instrument wieder aufzuhören. Bitte unterstützen Sie Ihre Kinder dabei, nicht gleich bei der ersten „Hürde“ aufzugeben. Umso schneller werden wieder Erfolge kommen und die Motivation steigt erneut. Ein bisschen Durchhaltevermögen gehört einfach dazu – wie für alle Dinge, die das Leben lebenswert und spannend machen.
Wann findet der Unterricht statt?
In den Hauptfachinstrumenten nachmittags und abends, in den Vorschulkursen (Eltern/Kind-Musizieren und Früherziehung) teilweise auch vormittags.
Bereitet die Musikschule auch auf Prüfungen vor?
Dies ist eine unserer Hauptaufgaben in der Mittel- und Oberstufe. Ob auf D-Lehrgänge, Wettbewerbe wie „Jugend Musiziert“, Neigungsfachprüfungen im Abitur oder Aufnahmeprüfungen an Musikhochschulen – die Lehrkräfte kennen die entsprechenden Anforderungen genau.
Der private Anbieter xy ist aber billiger – warum?
Vergleichen Sie nicht nur den Preis, sondern auch das Angebot! Schauen Sie genau hin, welcher Lehrer Ihr Kind später unterrichten wird und fragen Sie gegebenenfalls nach seiner Qualifikation im entsprechenden Unterrichtsfach. Billiger Instrumentalunterricht ist in der Regel kein Unterricht, der sich „unterm Strich“ lohnt! Unsere Lehrkräfte haben nahezu alle ein abgeschlossenes Hochschulstudium in ihrem Fach abgeleistet und bieten qualitativ hochwertigen Unterricht, entsprechend den Anforderungen, die durch den VdM definiert sind.
Durch die Mitgliedschaft im Verband deutscher Musikschulen (VdM) garantieren wir einen modernen, den aktuellen Entwicklungen entsprechenden und sich in ständiger Weiterentwicklung befindlichen Unterricht.
Darüber hinaus bieten wir bei entsprechender Eignung kostenlosen Ensembleunterricht und organisieren regelmäßig Vorspiele. Dies alles ist nicht zum Nulltarif zu haben – seien Sie aber gewiss: Der Unterricht an unserer Musikschule ist preiswert – und im regionalen Vergleich gehören wir immer noch zu den günstigen Anbietern. Bitte vergleichen Sie selber!
Jahresentgelt - was bedeutet das?
Die Musikschule Neckartailfingen erhebt – wie übrigens die meisten Musikschulen – ein Jahresentgelt, das in monatlichen Raten jeweils zum 10. eines Monats per Lastschrift eingezogen wird.
Da der Unterrichtsbetrieb sich nach den Schulzeiten richtet, gibt es Monate mit mehr oder auch mal mit weniger Unterrichtsstunden. Das Extrembeispiel ist der August, in dem ferienbedingt kein Unterricht stattfindet.
Aus Gründen der einfacheren Abrechnung ziehen wir deshalb das Jahresentgelt in 12 gleichen Raten ein.
Im Schnitt erhält jede Schüler:in pro Jahr zwischen 36 und 38 Unterrichtsstunden – diese Anzahl Unterrichte hängt auch stark vom Wochentag ab, da bspw. Donnerstage am häufigsten durch Feiertage ausfallen.
Außerdem sind diese durchschnittlich 37,3 Unterrichtsstunden auch noch ungleich auf die Semester verteilt. Im Wintersemester 20/21 gibt es 21 Unterrichtswochen, im Sommersemester dagegen nur 16. Man erhält also im Wintersemester schon Unterricht, der erst im Sommersemester „abgerechnet“ wird.
Schnupperstunden...
Es ist verständlich, wenn man das Instrument und die Lehrkraft gerne vorher kennenlernen möchte – auf der anderen Seite ist in nur einer einzigen Stunde bzw. in 30 Minuten kein tiefergehendes Kennenlernen der Lehrkraft geschweige denn des Instruments möglich. Dennoch bieten wir nach Absprache mit den Lehrkräften ab Oktober 2022 eine kostenpflichtige Schnupperstunde an. Bitte kommen Sie bei Interesse auf uns zu.
Außerdem können Sie und Ihre Kinder alle Instrumente an unserem Info-Tag (traditionell am ersten Juli-Wochenende) kennenlernen.
Natürlich stehen wir bzw. unsere Kolleg:innen Ihnen auch für Ihre Fragen vorab zur Verfügung.
Kündigung Vertrag und Kündigungsfristen
Der Unterricht an unserer Musikschule kann immer zum Semester-Ende unter Einhaltung einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Dies bedeutet:
Kündigungstermin 30.9. -> Eingang Kündigung bis spätestens 1.9.
Kündigungstermin 31.3. -> Eingang Kündigung bis spätestens 1.3.
Die Kurse Musikwichtel und Musikzwerge haben keine Kündigungsmöglichkeiten, da es sich um einmalige Kursangebote handelt.
Dies gilt ebenfalls für Kooperationsangebote mit den allgemeinbildenden Schulen wie z.Bsp. Bläser- und Streicherklassen.
Für eine ordnungsgemäße Kündigung ist die Textform zwingend notwendig – eine mündliche Kündigung ist nicht ausreichend.
Gerne akzeptieren wir Ihre Kündigung als E-Mail oder Sie nutzen unsere Online-Kündigung.
Ich habe gekündigt - trotzdem wird Geld eingezogen??
Die Musikschule Neckartailfingen hat bis April 2023 die monatlichen Entgelte quartalsweise eingezogen – und zudem rückwirkend.
Das bedeutet, dass der Einzug im September die Monate Juli-August-September beinhaltet hat.
Deswegen kann es sein, dass Sie im September eine Lastschrift auf Ihrem Kontoauszug entdecken, der noch das Engelt von Juli (beendete Bläserklassen) betroffen hat.
Dies ist also völlig korrekt und stellt keinen Fehler unsererseit dar.
Leider ist der Verwendungszweck manchmal irreführend – da wir aber sowohl quartalsweise als auch monatliche Lastschriften im selben Lastschriftlauf haben, mussten wir uns für einen Verwendungstext entscheiden – dies ist immer der Monat des Einzugs, auch wenn eigentlich drei Monate eingezogen werden.
Verträge, die nach April 2023 begonnen haben, werden grundsätzlich monatsweise eingezogen, so dass es hier auch nicht zu fehlerhaft scheinenden Lastschriften kommen sollte.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an uns – wir helfen Ihnen gerne!
Lastschrift - monatlicher Einzug
Das Musikschul-Entgelt wird von uns üblicherweise jeweils zum 10. eines Monats eingezogen.
Bis zum April 2023 haben wir allerdings nur einen quartalsweisen Einzug gehabt. Somit kann es jetzt zu Missverständnissen und Fragen bei den unterschiedlichen Einzügen kommen.
Der Verwendungszweck lautet bei allen Lastschriften immer „Musikschulentgelt“ und der entsprechende Monat der Lastschrift. Es gibt leider keine Möglichkeit diesen Text für quartalsweisen Einzug anzupassen. Somit stimmt in diesem Fall der Verwendungszweck nicht mit dem tatsächlichen Zeitraum überein. Dies bitten wir zu entschuldigen. Wir stellen aber gerne jeden Quartalseinzug auf monatlichen Einzug um – somit wäre dieses Problem keines mehr!