Studienvorbereitende Ausbildung (SVA)

Leitbild

Ziel der Studienvorbereitenden Ausbildung (SVA) an der Musikschule Neckartailfingen ist es, Schülerinnen und Schülern der Musikschule, die eine besondere Begabung haben, über eine überdurchschnittliche Leistungsbereitschaft verfügen und den entsprechenden Fleiß aufbringen, eine besondere Förderung zukommen zu lassen. Diese breit gefächerte Ausbildung soll dazu dienen, sich für ein Studium an einer staatlichen Musikhochschule zu qualifizieren. Es besteht aber selbstverständlich keine Verpflichtung ein solches Studium danach auch aufzunehmen. Diese Förderung beinhaltet eine Intensivierung des Hauptfachunterrichts, ein obligatorisches Nebenfach sowie regelmäßiger Unterricht in Musiktheorie/Gehörbildung sowie die verpflichtende Teilnahme in Orchestern bzw. Ensembles.

Inhalte

Die SVA stellt den Schülerinnen und Schülern ein umfassendes Unterrichtsprogramm zur Verfügung, das sich an den Erfordernissen einer Aufnahmeprüfung an einer Musikhochschule orientiert. Dieses Programm besteht aus drei Standbeinen, deren Teilnahme nach bestandener Aufnahmeprüfung verpflichtend ist.

1) Instrumental- / Vokal- Unterricht:

  • 90 Minuten Hauptfachunterricht
  • 30 Minuten Nebenfachunterricht
  • Jährliches Hauptfachvorspiel im Rahmen der SVA-Konzerte

2) Musiktheorie

  • Harmonie- & Formenlehre
  • Gehörbildung
  • 2 x jährlich Blockunterricht inkl. Leistungsmessung

3) Ensemble- / Orchesterteilnahme
4) Jährliche Leistungsüberprüfung entweder durch Teilnahme an Konzerten, Landeswettbewerben „Jugend Musiziert“ oder Prüfungsvorspielen vor einer Jury der Musikschule Neckartailfingen.

Aufnahme in die SVA

Interessierte Schüler:innen können einen Antrag zur Aufnahme in die SVA stellen, oder werden von ihren Lehrkräften für dieses Programm vorgeschlagen. Nach dem Antrag müssen die Schüler:innen eine Aufnahmeprüfung ablegen. Bei dieser Aufnahmeprüfung wird durch ein Vorspiel und ein Prüfungsgespräch die Eignung der Schülerinnen und Schüler durch eine Jury geprüft.

Das Vorspiel muss folgende Kriterien erfüllen:

• Mindestens zwei Stücke unterschiedlicher Epochen, sowie unterschiedlicher Tempi
• Hervorheben von musikalischem Ausdruck und technischer Versiertheit
• Programmdauer rund 10 Minuten

Die beratende Jury setzt sich wie folgt zusammen:

  1. Musikschulleitung
  2. Lehrkraft der Bewerber:in
  3. Fachschaftsleitung der entsprechenden Fachschaft oder eine qualifizierte Vertretung
  4. Eine weitere durch die Schulleitung zu benennende Lehrkraft der Schule., idealerweise die zukünftige Nebenfachlehrerin

Die beratende Jury entscheidet direkt im Anschluss an das Vorspiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Eine Entscheidung basiert auf rein fachlichen und objektiven Betrachtungen anhand folgender Kriterien:

• Intonation, Dynamik und Artikulation
• Musikalische Gestaltung und technische Versiertheit
• Gesamtauftreten und Souveränität

Die Jury-Mitglieder geben ihre Empfehlung auf Basis dieser Kriterien ab, ob die Schülerin oder der Schüler in die SVA aufgenommen werden sollte. Die endgültige Entscheidung obliegt der Schulleitung.

Kosten

Das Entgelt für die studienvorbereitende Ausbildung entspricht dem Entgelt für Einzelunterricht 45 Minuten (wohnortabhängige Differenzen lt. Entgeltordnung bitte beachten).

Unser Info-Flyer mit allen Informationen zur Studienvorbereitenden Ausbildung.