Bildungsgutscheine der Arbeitsagentur

Seit 2011 werden bei bedürftigen Kindern und Jugendlichen neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt. Hierzu zählen unter anderem Aktivitäten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im sportlichen, künstlerischen, kulturellen und sozialen Bereich.
Bezugsberechtigt sind Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Asylbewerberleistungen oder Sozialhilfe.

Auch unsere Musikschule ist in den Katalog der Leistungsanbieter aufgenommen worden. Betroffene Leistungsempfänger, die die Voraussetzungen dafür erfüllen, können beim zuständigen Jobcenter oder beim Landratsamt in Esslingen einen Antrag auf Gewährung eines Bildungsgutscheines stellen. Dieser ist jeweils ein halbes Jahr gültig und wird solange verlängert, wie die Bezugsberechtigungen weiterhin erfüllt sind und der Unterrichtsvertrag fortbesteht. Pro Halbjahr werden insgesamt 90,- EUR zur Verfügung gestellt, die auf die Musikschulentgelte angerechnet werden können.

Nähere Infos in unserer Geschäftsstelle oder direkt beim

Landratsamt Esslingen, Telefon: (07 11) 39 02-4 25 06
E-Mail: Kreissozialamt@lra-es.de
oder beim Jobcenter unter Telefon: (07 11) 9 06 54-0.