Vorstand beschließt neue Schul- und Entgeltordnung ab September 2025

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler der Musikschule Neckartailfingen e.V,

hiermit möchten wir Sie über die bevorstehende Änderung unserer Schul- und Entgeltordnung informieren, die am 11. März 25 vom Vorstand der Musikschule Neckartailfingen e.V. beschlossen wurde und zum 1. September 2025 in Kraft treten wird.
Die Neufassung dieser Schul- und Entgeltordnung können Sie unter diesem Link herunterladen.

Wie Sie direkt sehen können, wurde das Layout der Schulordnung modernisiert, inhaltlich wurden diverse Paragrafen präzisiert bzw. geändert.

Folgend möchten wir Ihnen die wichtigsten Änderungen vorstellen:

  • Das Musikschuljahr beginnt zukünftig am 1. September und endet am 31. August (§1.5). Das Sommersemester beginnt dadurch ebenfalls einen Monat früher (1. März). Die Kündigungsfrist zum Semesterende beträgt unverändert einen Monat. Somit müssen Kündigungen zum Ende des Schuljahres spätestens am 31. Juli, Kündigungen zum Ende des Wintersemesters am 31. Januar (§2.3) bei unserer Musikschule eingegangen sein. Hierzu reicht wie bisher eine Email oder die Kündigung über unsere Webseite.
  • Für Ummeldungen gelten die gleichen Fristen wie für Kündigungen (§2.8)
  • Die Probezeit für Schüler:innen der MFE und des Balletts beträgt einen Monat (§2.4) (bisher drei Monate).
  • Die Paragrafen §3.5 und §3.6 erläutern die Erstattungsbedingungen bei Ausfall der Lehrkraft bzw. bei krankheitsbedingtem (ärztlich attestiertem) Ausfall der Schülerin / des Schülers.

Wir sind der festen Überzeugung, dass die Änderung der Eckdaten des Schuljahres für Sie als Eltern vorteilhaft sein wird. Schüler:innen, die zum Schuljahresende den Unterricht beenden wollen, haben somit nach den Sommerferien keine weitere Unterrichtsverpflichtung. Außerdem versprechen wir uns von dieser Anpassung eine Vereinfachung der Stundenplan-Gestaltung zu Beginn des neuen Schuljahrs.

Die Verteilung der Unterrichtseinheiten pro Semester ist zudem ausgewogener als bisher.
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihren Planungen (An-/Um-/Abmeldungen) die neuen Fristen und Termine schon für das kommende Schuljahr.

Auch wir können uns der allgemeinen Teuerung nicht entziehen und müssen zum 1. September 2025 unsere Unterrichtsentgelte moderat anheben. Diese Anhebung ist durch steigende Personalkosten zwingend notwendig, Die Entgelte werden ab September um durchschnittlich 5 Prozent ansteigen. Aber auch mit dieser neuen Entgelt-Ordnung gehören wir weiterhin zu den günstigen Musikschulen unserer Region. Die Preise für unsere Gutscheinhefte für Erwachsene müssen wir allerdings in höherem Maße anheben – wir bitten um Ihr Verständnis.

Eine weitere Änderung betrifft (ausschließlich) unsere Schülerinnen und Schüler der Fachbereiche Klavier und Schlagzeug. Die Bereitstellung und Pflege hochwertiger Instrumente stellt für Musikschulen einen erheblichen Kostenfaktor dar. Aktuell werden diese Ausgaben über die Entgelte aller Eltern finanziert. Aus diesem Grund sehen wir es als vertretbar an, einen Aufschlag für diesen Unterricht  zu erheben. Ab September 2025 wird dieser „Nutzungszuschlag“ 2,- EUR pro Schüler:in und Monat betragen. Dies wird übrigens von vielen anderen Musikschulen ebenso praktiziert. Wir sehen in diesem Nutzungszuschlag aber auch einen Auftrag an uns, in allen (Klavier-/Schlagzeug-) Unterrichtsräumen für bestmögliche Instrumente zu sorgen. Auch im Fachbereich Schlagzeug können dadurch weitere Instrumente aus dem Bereich Percussion / Stabspiele angeschafft werden.

Ab September werden wir zudem sämtliche Entgelte ausschließlich monatlich einziehen – Familien, die das Entgelt weiterhin quartalsweise entrichten wollen, müssen somit auf Zahlung per Rechnung übergehen. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig. Ansonsten beginnt für alle Familien ab September die monatliche Lastschrift.

Sie haben nun ausreichend Zeit – sollten Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sein – Ihren Unterrichtsvertrag mit Wirkung zum 31. August 2025 fristgerecht zu kündigen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Kündigungen, die nach dem 1. September 2025 bei uns eingehen, erst wieder zum 28.2.2026 berücksichtigen können.

Durch die Verkürzung des Schuljahres 24/25 wird Ihnen außerdem ein geänderter Entgeltbescheid zugestellt. Diesen erhalten Sie in Kürze auf dem gewohnten Weg. Die Entgeltbescheide für das nächste Schuljahr 25/26 erhalten Sie zu Beginn des neuen Musikschuljahres im September.

Die Entgeltordnung auf dieser Webseite wird in Kürze aktualisiert, so dass für Neu-Anmeldungen die korrekten Informationen angezeigt werden.

Haben Sie Fragen oder Anregungen? Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen,
im Namen des Vorstands und des Kollegiums der Musikschule Neckartailfingen e.V.

Jens Saure – Schulleiter Musikschule Neckartailfingen e.V.